Die Lage
Die Weinbaugemeinde Wonsheim liegt im größten Weinbau treibenden Landkreis
Deutschlands und mitten im Weinbaugebiet Rheinhessen und dessen Landschaftsschutz- und
Naherholungsgebiet Rheinhessische Schweiz. Die nächstgelegenen größeren Städte sind
Alzey und Bad Kreuznach (beide ca. 10 Minuten entfernt). Die Landeshauptstadt von
Rheinland Pfalz, Mainz, erreichst Du in etwa 30 Minuten.
Preise und Ausstattung
Eine Übernachtung kostet bei uns 10 Euro.
Im Preis inbegriffen ist der Stellplatz, Strom und freies Internet. Das PW wird mit der Buchungsmail übermittelt.#
Wasser wird vom 01.11.2024 bis im Frühjahr aufgrund Frost abgestellt.
Unsere drei Stellplätze sind mit Weinreben ausgewiesen.
In unmittelbarer Nähe befindet sich ein Sportplatz und eine Tischtennisplatte.
Platzordnung
Lieber Gast,
herzlich Willkommen im l(i)ebenswerten Wonsheim!
Um Dir deinen Besuch auf dem gemeindeeigenen Wohnmobilstellplatz so angenehm wie
möglich zu machen, haben wir folgende Regeln aufgestellt:
Benutzungsordnung für den Wohnmobilstellplatz „Wingertsknorze“, Fürfelderstraße 9, 55599 Wonsheim auf dem Sportgelände.
§1 Nutzerkreis
Der Wohnmobilstellplatz „Wingertsknorze“ in Wonsheim ist eine öffentliche Einrichtung. Sie steht touristischen Gästen mit Wohnmobilen zur Verfügung. Als Wohnmobil gilt ein bewohnbares Fahrzeug, dessen Nutzungsschwerpunkt auf dem Reisen liegt. Darüber hinaus sind auch Caravans zugelassen, sofern ausreichend Platzkapazität besteht und die Bestimmungen dieser Benutzungsordnung eingehalten werden. Caravan (auch Wohnwagen) ist ein Fahrzeuganhänger ohne eigenen Antrieb, in dem sich eine Wohnungseinrichtung befindet.
Nutzungsberechtigt ist nur, wer das festgesetzte Entgelt (§ 4) entrichtet.
Nicht erlaubt sind Wohnmobile und Caravans ohne dauerhafte verkehrsrechtliche Zulassung.
Das Abstellen von PKW’s, Motorrädern, Traktoren oder Verkaufsanhängern ist auf dem Platz nicht zulässig.
Ebenso ist das Aufstellen von festen Zelten nicht gestattet.
Nicht zugelassen sind Personen ohne festen Wohnsitz.
§2 Aufenthalt
Die zulässige Aufenthaltsdauer beträgt in der Regel bis zu 4 Tage bzw. 3 Übernachtungen
(72 h) am Stück. Ausnahmsweise ist ein längerer Aufenthalt möglich, bedarf aber der vorherigen Genehmigung durch die Gemeindeverwaltung.
Unberechtigt abgestellte Fahrzeuge oder Anhänger werden kostenpflichtig entfernt.
Der Platz ist von den Nutzern pfleglich zu behandeln. Sie haben eigenverantwortlich dafür
Sorge zu tragen, dass die Einrichtung optisch und technisch in einwandfreiem Zustand bleibt.
Beschädigungen oder Verunreinigungen sind der Gemeindeverwaltung umgehend mitzuteilen.
§3 Abstellplätze, Ver- und Entsorgung
Auf dem Platz sind 3 Stellplätze für Wohnmobile ausgewiesen. Das Parken ist nur auf
diesen mit Weinreben umpflanzten Parzellen erlaubt. Auf allen Wegen herrscht Parkverbot. Auf dem Platz gilt die Straßenverkehrsordnung.
Der Platz ist grundsätzlich das ganze Jahr über geöffnet. Aus besonderem Anlass kann er jedoch durch die Gemeindeverwaltung nach vorheriger Ankündigung vorübergehend gesperrt werden. Hierzu erfolgt die Bekanntgabe über die Homepage www.womo-wonsheim.de. Ersatzansprüche gegenüber der Ortsgemeinde Wonsheim entstehen daraus nicht.
Die Versorgung mit Wasser und Strom sowie die Entsorgung von Abwasser ist über die Versorgungsstation möglich. Das Entsorgen der Chemietoilette ist untersagt.
Die Benutzung von Stromaggregaten mit Verbrennungsmotor ist nicht gestattet.
Durch die Gemeinde erfolgt im Winter keine Schneeräumung oder Streuung des Platzes. Ebenfalls besteht in den Monaten November – März gegebenenfalls keine Wasserversorgung.
§4 Benutzungsentgelt
Für die Benutzung jedes Abstellplatzes ist ein Entgelt zu entrichten. Die Entgeltpflicht entsteht beim
erstmaligen Abstellen auf dem Platz.
Das Stellplatzentgelt muss bei der Buchung über die Homepage des Stellplatzes (www.womo-wonsheim.de) entrichtet werden. Nutzen Sie dafür den QR-Code, der an der Infotafel angebracht ist. Dies hat grundsätzlich innerhalb von zwei Stunden nach Ankunft zu erfolgen. Hier informieren wir Sie auch über die aktuelle Gebührenverordnung. Inbegriffen ist die Stromversorgung, das Bereitstellen von Wasser sowie die Nutzung des W-Lan-Netzes.
§5 Strom- und Wasserentnahme
Die Stromentnahme erfolgt über die aufgestellten Energiesäulen für handelsübliche 3-polige CEE-Stecker, 16 A, 230 V. Die gewünschte Wassermenge kann an der Wasserentnahmestelle entnommen werden.
§6 Internet
Den Internetzugang können Sie über das Netzwerk „Wingertsknorze“ nach Bestätigung der Nutzungsbedingungen und der Passworteingabe kostenlos aktivieren. Das Passwort wird Ihnen in der Buchungsbestätigung mitgeteilt.
§7 Müll- und Abwasserentsorgung
Abfälle sind in haushaltsüblicher Tagesmenge in die hierfür vorgesehenen Behälter zu entsorgen. Diese dürfen nur von Gästen benutzt werden, die zur Platznutzung berechtigt sind. Bitte beachten Sie dabei die Trennung nach Bioabfall, Papiermüll, Restmüll und Glas. Ihre PET-Pfandflaschen können Sie ebenfalls bei uns entsorgen. Die Pfandgebühr nutzen wir für die Erhaltung des Stellplatzes.
Abwasser kann über die Wasserstation entsorgt werden. Das Entleeren des Toiletteninhalts ist nicht erlaubt. Der Platz ist nach der Benutzung sauber zu verlassen.
§8 Hunde
Das Mitbringen von Hunden ist grundsätzlich erlaubt. Hundekot ist in den auf dem Stellplatz
aufgestellten Restmülltonnen in einem Beutel zu entsorgen. Es besteht Leinenpflicht.
§9 Nachtruhe
Auf die angrenzenden Anwohner und andere Gäste des Stellplatzes ist Rücksicht zu nehmen.
Die Nachtruhe dauert von 22.00 bis 6.00 Uhr. In dieser Zeit sind alle Aktivitäten, welche Lärm
verursachen, der die Nachtruhe stört, untersagt.
§10 Offenes Feuer
Offenes Feuer ist grundsätzlich nicht gestattet. Kochen und Grillen ist nur mit zugelassenem
Elektro- oder Gasgrill erlaubt.
§11 Aufsicht und Anzahl der Stellplätze
Der Wohnmobilstellplatz ist Eigentum der Ortsgemeinde Wonsheim und untersteht deren Aufsicht.
Die Betreuung des Platzes ist ehrenamtlichen Mitarbeitenden der Ortsgemeinde Wonsheim übertragen. Diese Mitarbeitenden sind auch Ansprechpartner für die allgemeine Platzpflege. Den Anweisungen dieser Mitarbeitenden ist Folge zu leisten.
§12 Haftung
Die Benutzung des Wohnmobilstellplatzes und seiner Ver- und Entsorgungseinrichtungen
erfolgt auf eigene Gefahr. Die Ortsgemeinde Wonsheim haftet nicht für Schäden aller Art, die aus der Benutzung des Stellplatzes, seiner Ver- und Entsorgungseinrichtungen, sowie durch Witterungseinflüsse, höhere Gewalt oder Dritte verursacht werden.
Die Nutzer haften für sämtliche schuldhafte, d.h. vorsätzliche oder fahrlässig verursachte
Schäden, die durch Nichtbeachtung der Stellplatzordnung verursacht werden.
§13 Hausrecht
Bei Zuwiderhandlungen gegen diese Benutzungsordnung kann durch die Platzverantwortlichen ein Platzverweis oder Platzverbot ausgesprochen werden.
Unberechtigt abgestellte Fahrzeuge oder Anhänger werden kostenpflichtig entfernt.
Sonstiges:
Weitere Informationen erhälst Du über die Homepage www.womo-wonsheim.de.
Wir danken Dir für die Beachtung und wünschen Dir einen schönen Aufenthalt im l(i)ebenswerten Wonsheim.
Wonsheim, den 26.06.2023
Jochen Emrich
Ortsbürgermeister